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Auszüge aus dem Abschlussbericht des Dipl. Biol. Andreas Schmauch im Auftrag des DAV e.V.

(28.02.2001)
Auszüge aus dem Abschlussbericht des Dipl. Biol. Andreas Schmauch im Auftrag des DAV e.V.

Auszüge aus dem Abschlussbericht des Dipl. Biol. Andreas Schmauch im Auftrag des DAV e.V.

Auszüge aus dem Abschlussbericht

des Dipl. Biol.
Andreas Schmauch
Fabrikstr.60
88171 Weiler

im Auftrag des DAV e.V.

Das Gutachten kann auch runtergeladen werden: http://www.alpenverein.de//template_loader.php?tplpage_id=54


18. Empfehlungen für mögliche Nutzungsregelungen in Canyoning - Schluchten

Die folgenden Empfehlungen für mögliche Nutzungsregelungen in Canyoningschluchten stellen meine persönliche Meinung zur Umsetzung der dargelegten Ergebnisse dar. Mit ihrer Hilfe sollen negative ökologische Auswirkungen von Canyoning minimiert werden:

  • Schluchten, in denen nie oder nur selten geschiebeführende Hochwasser auftreten, sind vor einer intensiven Nutzung durch Canyonisten zu schützen, da ansonsten gravierende Schädigungen der Gewässervegetation und der an ihr vorkommenden Kleintierfauna u erwarten sind. Bei einer potentiellen Eignung einer Schlucht für kommerzielle Canyoning-Nutzung ist eine generelle Sperrung der Schlucht zu empfehlen (z.B. Schwarzbach, Berchtesgadener Land).
  • Um Störungen von brütenden Felsbrütern der als stark gefährdet, gefährdet oder potentiell gefährdet eingestuften Arten Wanderfalke, Uhu, Mauerläufer oder Felsenschwalbe auszuschließen, dürfen Schluchten mit Brutfelsen der genannten Arten zur Brutzeit nicht begangen werden.
  • Um Störungen der als potentiell gefährdet angesehenen Wasseramsel zu reduzieren, dürfen Schluchten, in denen die Wasseramsel als Brutvogel vorkommt, während der Erstbrut dieser Art (i.d.R. März – Mitte Mai) nicht begangen werden. Nach meinen Beobachtungen erscheint mir ein Schutz von Zweitbruten, die zumeist nur von älteren, erfahrenen Tieren durchgeführt werden, nicht notwendig.
  • Um den Fortbestand autochtoner Fischbestände der als gefährdet oder potentiell gefährdet eingestuften Fischarten Koppe (Cottus gobio) und Bachforelle (Salmo trutta fario) zu gewährleisten, dürfen Schluchten, in denen diese Arten vorkommen vor und während der Laichzeit dieser Arten (Koppe: Januar – Mai, Bachforelle Oktober – März) nicht begangen werden. Sollten weitere Untersuchungen betroffener Fischbestände bestandsbedrohende Störungen aufzeigen, so müssen in den entsprechenden Schluchten Obergrenzen für Begehungszahlen festgelegt werden.
  • Gravierende Trittschäden in naturschutzfachlich hochwertigen Pflanzengesellschaften sollten durch geeignete Routenführung minimiert werden.
  • Da Canyoning zumeist kommerziell betrieben wird, könnte mit einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei der Ausbildung von Canyoning-Führern möglicherweise zu einer naturschonenderen Ausübung der Sportart Canyoning beigetragen werden siehe auch Kap.19).

Ein generelles Verbot von Canyoning aus ökologischen Gründen ist nicht notwendig. In zahlreichen Schluchten (z.B. Schluchten mit häufigen geschiebeführenden Hochwassern ohne Fischbestand in dem das Gewässer bei der Begehung nicht verlassen werden muss, mit Zu- und Ausstieg an vorhandenen Wegen) kann Canyoning mit der derzeitigen Intensität mit Sicherheit ohne nachhaltige negative Auswirkungen auf Flora und Fauna betrieben werden.


19. Verhaltensempfehlungen für eine naturschonende Ausübung von Canyoning

Dieses Kapitel wendet sich an Canyoning-Sportler und –führer, die durch naturschonende Ausübung ihres Sportes dessen negative ökologische Auswirkungen minimieren wollen. Drei Punkte sind dabei wichtig:

  • Welche Schluchten sollte ich begehen?
  • Wann sollte ich diese Schluchten begehen?
  • Wie soll ich mich bei der Begehung verhalten?

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen:
  • Schluchten mit stark ausgeprägtem Moosbewuchs im Gewässer und an Wasserfällen sollen generell nicht begangen werden, da sie trittempfindliche Lebensgemeinschaften beherbergen.
  • Eventuell vorhandene Sperrzeiten bestimmter Schluchten zur Brut- oder Laichzeit von Vögeln oder Fischen sind zu respektieren.
  • Schluchten stellen häufig vom Menschen weitgehend unberührte Lebensräume dar. Respektvoller Umgang mit der Natur sollte hier selbstverständlich sein. Hierzu gehört ein möglichst schonender Umgang mit allen Pflanzen und Tieren und das Vermeiden von unnötigem Lärm!
  • Bei Zu- und Ausstiegen sollen, soweit möglich, vorhandene Fahr- und Wanderwege benutzt werden. Fahrverbote sind zu respektieren.
  • Soweit möglich, sollte das Gewässer in der Schlucht nicht verlassen werden, da die Uferbereiche i.d.R. wesentlich trittempfindlicher sind.
  • Beim Gehen im Gewässer sollten möglichst wenig Steine bewegt werden, da dies zum Verdriften von Kleintieren führt.
  • An Rutschstellen sollten alle Teilnehmer einer Canyoning-Gruppe dieselbe "Route" wählen, um so das Abrutschen von Aufwuchsalgen und Kleintieren möglichst gering zu halten.
  • Beim Abseilen hinter Wasserfällen sollte auf eventuell vorhandene Wasseramselnester (etwa handballgroße Mooskugeln) geachtet werden.
  • Nester von Wasseramseln an Schluchtwänden (siehe Bild 20, Anhang) sind im Frühsommer (bis ca. Mitte Juli) möglichst weiträumig zu umgehen, da die älteren Jungvögel bei Störungen in Nestnähe vorzeitig das Nest verlassen können und so ihre Überlebenschancen stark sinken. Die Umgebung von Wasseramselnestern ist in dieser Zeit möglichst rasch zu verlassen.
  • An Umgehungsstellen außerhalb des Gewässers sollte grundsätzlich immer nur eine Route benutzt werden, um die geschädigte Fläche möglichst gering zu halten. Dies gilt auch für Abseilstellen.

20. Zusammenfassung
  • Im Sommer 1999 wurden in Tirol und Bayern 17 Schluchten, in denen Canyoning betrieben wird, begangen. Sechs dieser Schluchten wurden im darauffolgenden Jahr auf ökologische Auswirkungen von Canyoning hin untersucht. Ergänzend wurden noch weitere neun Schluchten begangen.
  • Etwa ein Fünftel der begangenen Schluchten kann aufgrund anderer intensiver menschlicher Nutzungen (insbes. Kraftwerksbetrieb) nicht als naturnah bezeichnet werden.
  • Bei einer durchgeführten Bestandsaufnahme der Flora und Fauna der Wasserfallbereiche konnten einige seltene, spezialisierte und auch gefährdete Arten (insbes. Algen und Käfer) nachgewiesen werden.
  • In Schluchtgewässern mit häufigem Geschiebetrieb konnten auch bei sehr intensivem Canyoningbetrieb keine bestandsrelevanten Auswirkungen auf die Kleintierfauna (Makrozoobenthos) von Kiesbereichen und überströmten Felsen nachgewiesen werden.
  • Bei intensivem Canyoningbetrieb in Schluchten ohne oder mit seltenem Geschiebetrieb sind gravierende Trittschäden in der Gewässervegetation zu erwarten.
  • Trittschäden an Wasserfällen von Schluchten mit häufigem Geschiebetrieb kommen nur in Ausnahmefällen vor und betreffen dann stets nur einen flächenmäßig geringen Anteil.
  • Ökologische Auswirkungen von Canyoningbetrieb durch Wassertrübung werden als sehr gering eingeschätzt.
  • In etwa zwei Drittel der begangenen Schluchten kommen Fische (zumeist Bachforellen) vor.
  • Schädigungen und gravierende Störungen der Fischfauna sind bei intensivem Canyoningbetrieb denkbar. Zur Klärung dieses Punktes besteht noch Untersuchungsbedarf.
  • Trittschäden außerhalb des Gewässers treten nur in wenigen Schluchten auf und betreffen dort stets nur einen flächenmäßig geringen Anteil.
  • Zeitliche Überlappungen der Canyoning-Saison mit der Brutzeit der Wasseramsel kommen nur in Ausnahmefällen (Schluchten mit niedrigem Einzugsgebiet, Ersatz- und Zweitbruten) vor.
  • Bruten gefährdeter Felsenbrüter wie Wanderfalke und Uhu in Schluchtbereichen konnten nicht nachgewiesen werden.
  • Untersuchungen im Rahmen des INTEREG-Projektes "Freizeit und Erholung im Karwendel – naturverträglich" ergaben keine Hinweise auf gravierende Störungen von Schalenwild durch Canyoningbetrieb.

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