Im Bergsport oder beim Canyoning versteht man unter der Garantenstellung, daß der Erfahrenste der Gruppe juristisch gesehen für die anderen, unerfahreneren Gruppenmitglieder verantwortlich sein soll. Wenn sich also ein Unfall ereignen sollte, stünde er im Regelfall in der Verantwortung.
Aus dieser Einschätzung heraus wird oftmals vertreten, es müsse einen Gruppenführer geben, der aus dieser Verantwortung heraus auch alles bestimmen müsse - er trage ja schließlich die Verantwortung und stehe immer "mit einem Bein im Gefängnis".
Laut "Sicherheit und Risiko in Fels und Eis - Band III" von Pit Schubert (Rother Verlag, München ) zeigt allerdings eine Untersuchungen von Gerichtsurteilen in Deutschland und Österreich, daß die Garantenstellung bei Bergsportunfällen höchst selten strafrechtliche eine Rolle spielt. Zwar würden von der Staatsanwaltschaft nach schwerwiegenden Unfällen oft Ermittlungen eingeleitet, diese dienten jedoch meist eher zu Aufklärung. Wenn überhaupt sei es meist der Verunglückte, der aus Schadensersatzgründen eine Zivilklage gegen den vermeintlich Verantwortlichen führe. Eine Haftpflichtversicherung, die dieses Risiko mit abdeckt ist also höchst empfehlenswert.
Haftungsrechtlich ist es eher für die Organisatoren von Veranstaltungen problematisch, da diesen manchmal eine Verantwortung zugesprochen wird, auch wenn sie nicht direkt an einem Unfall beteiligt sind.
Auch für kommerzielle Führer, wie Bergführer oder Canyoning-Guides kann es auch bei privaten, unentgeltlichen Touren, sogar mit Freunden zum Problem werden, da es Urteile gegeben hat, die ihnen trotzdem eine kommerzielle Absicht unterstellt haben. Stichworte: kostenlose Werbeaktion, Aqusition zukünftiger Kunden. Hier sind aber die jeweiligen Berufsverbände zur Klärung, bzw. Aufklärung ihrer Mitglieder gefordert.
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Canyoning ist eine risikoreiche Sportart, die in Eigenverantwortung durchgeführt wird.
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